Allgemeine Hinweise zur Durchführung von Prüfungen und Befähigungsüberprüfungen
Kosten |
Ein offenes Wort vorneweg: Wenn ich im Auftrag des Regierungspräsidiums tätig werde, also in der Regel beim Ersterwerb von Berechtigungen, dann ist diese praktische Prüfung gebührenpflichtig. Diese Gebühr müssen Sie ans Regierungspräsidium entrichten und aus diesen Gebühren bekommen die für das RP tätigen Prüfer einen recht bescheidenen Anteil zuzüglich der entstandenen Fahrtkosten zugeteilt. In diesen Fällen müssen Sie nichts direkt an mich bezahlen. Mit den neuen rechtlichen Verordnungen haben Befähigungsüberprüfungen und praktische Prüfungen zum Wiedererwerb einer abgelaufenen Berechtigung stark zugenommen. In diesen Fällen werde ich aber nicht durch das RP beauftragt und erhalte daher vom RP auch keine Vergütung. Andererseits fordert das RP von mir für die Verlängerung meiner Prüferberechtigung, die auch alle drei Jahre ansteht, eine nicht zu vernachlässigende Gebühr und den Besuch von Prüferseminaren. Für die von bzw. mit mir durchgeführten Befühigungsüberprüfungen erhebe ich deshalb eine angemessene Aufwandspauschale. |
Terminvereinbarung | Wenn ich Ihnen als Prüfer zugeteilt wurde oder Sie mit mir eine Befähigungsüberprügung bzw. einen Übungsflug durchführen wollen, dann sollten wir telefonisch oder per Mail einen Termin verabreden. Bedenken Sie bitte, dass ich diese Tätigkeit ehrenamtlich ausübe und zur Sicherung meines Lebensunterhalts durchaus einer ordentlichen und geregelten Tätigkeit nachgehe. Eine Terminvereinbarung muss also immer ein Kompromiss sein, wobei ich mich selbstverständlich um Flexibilität bemühe. Bitte melden Sie sich auch erst, wenn der anvisierte Flug kurz bevor steht und Sie alle anderen notwendigen Voraussetzungen erfüllt haben. Ein Anruf mehrere Monate vorher ist völlig unnütz, da ich mir solche Dinge nicht aufschreibe und mein Gedächtnis - das auch schon gewisse Altersbeeinträchtigungen aufweist - dringend für wichtigere Dinge benötige. Sie sollten auch bereits prinzipiell und grundsätzlich auf ein betriebsbereites Flugzeug, einen Flugleiter am heimischen Platz oder eine Bodenmannschaft zugreifen können und dies nicht erst langwierig organisieren müssen, wenn wir einen Termin ausgemacht haben und ich womöglich schon am Platz bin. |
Vorbereitung | Es sei auch noch der nicht ganz unwichtige Hinweis erlaubt, dass Sie bei der Kontaktaufnahme bereits "prüfungsreif" sein sollten: Dies bedeutet, dass Sie "in Übung" sind - was bei Prüfungsflügen im zeitigen Frühjahr nicht immer der Fall ist - und Sie mit einem Fluglehrer das Prüfungsprogramm (mindestens einmal) fehrerfrei durchgeflogen haben. |
Art der Prüfung | Sagen Sie bei einem Anruf bitte gleich, um welche Art von Prüfungsflug es sich handeln soll und auf welchem Fluggelände Sie ausgebildet wurden, weil dies natürlich unsere weiteren Überlegungen und Zeitplanungen beeinflusst. Vom Regierungspräsidium werde ich nämlich über die anstehenden Prüfungen nicht informiert. |
EDPA | Sollten Sie mit einem motorisierten Flugzeug einen Prüfungsflug absolvieren wollen wäre es vorteilhaft, wenn Sie mit einem schriftlichen Flugauftrag oder einem freundlichen Fluglehrer auf den Verkehrslandeplatz Aalen Elchingen (EDPA) kommen könnten und wir die Prüfung von dort aus fliegen. In den Sommermonaten mit spätem Sunset mache ich das bevorzugt unter der Woche am Spätnachmittag oder Abend. Damit halten wir uns beiden und dem Flugzeug die kostbaren Wochenenden frei für wichtigere Dinge. |
Absage |
Falls uns das Wetter einen Streich spielt oder Sie sonstwie kurzfristig verhindert sind, dann sagen Sie bitte auch kurzfristig ab, noch bevor ich auf den Flugplatz rausfahre. Für diese Absage müssen Sie höchstpersönlich und selbst Sorge tragen! Verlassen Sie sich dabei nicht auf Fluglehrer, andere Fliegerkameraden oder das Regierungspräsidium. Ich fahre nicht umsonst auf den Flugplatz raus, höchstens vergeblich. Die Wegekosten stelle ich Ihnen auf jeden Fall in Rechnung. Ganz abgesehen vom finanziellen Aufwand hebt es nicht unbedingt meine Stimmung, wenn Sie mich ein paar Mal vergeblich anreisen lassen! |
Entscheidung über die Durchführung eines Flugs |
Im übrigen liegt die Entscheidung, ob Sie den Flug antreten oder nicht, allein bei Ihnen: Sie wollen ein Luftfahrzeug eigenverantwortlich führen und dazu gehört auch die Entscheidung, ob man bei fragwürdigen Wettersituationen überhaupt in den Flieger steigt. Keinesfalls können Sie darauf spekulieren, ihre möglicherweise schlechten Leistungen mit den Unbilden der Witterung zu entschuldigen. Auch der oft gehörte Ausspruch: "Ich war sooo aufgeregt" hilft nicht weiter. Fliegen ist was anderes als Briefmarken sammeln und man kann trotz bester Vorbereitung immer in unvorhergesehene und brenzlige Situationen kommen. Dann muss ein Flugzeugführer auch unter Stress noch überlegt und sachadäquat reagieren können. Eine kleine Portion Adrenalin erhöht ja durchaus die menschliche Leistungsfähigkeit, Nervenbündel gehören jedoch auf die Couch eines Psychiaters, aber nicht vorne links in ein Flugzeug! |
Notwendige Unterlagen |
Selbstverständlich sind alle notwendigen Unterlagen (Bordbuch, Zulassungs- und Versicherungspapiere) an Bord. Eine aktuelle(!!!) Karte und für motorisierte Flüge Originale der benötigten Anflugblätter sind eine Grundvoraussertzung für den erfolgreichen Abschluss des Unternehmens. Gute Dienste leistet auch eine wohl gefüllte Geldbörse. Sie wären nicht der/die Erste, der/die bei einer Zwischenlandung die dort anfallenden Landegebühren nicht bezahlen kann... Wenn ich Ihnen vom Regierungspräsidium als Prüfer zugewiesen wurde, dann bringen Sie bitte eben dieses Schreiben mit. Dort sind auch Ihre mündlichen Leistungen vermerkt. Sollten Sie in einzelnen Fächern etwas geschwächelt haben, so sind wir Prüfer verpflichtet, Ihnen in diesen Fächern vor(!!!) Antritt des Prüfungsfluges nochmals etwas auf den Zahn zu fühlen. Eigentlich selbstverständlich, dass Sie sich zuvor nochmals intensiv mit Ihren schwachen Fächern beschäftigt haben. Nur bei mindestens befriedigenden mündlichen Leistungen setzen wir uns hinterher überhaupt in den Flieger. |
Medical | Egal ob Prüfungsflug, Übungsflug oder Befähigungsüberprüfung: Sie benötigen in jedem Fall ein gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis und dieses müssen Sie mir auch vorlegen! |
Flugvorbereitung |
Ihre Aufgabe und den Ablauf des Fluges werden wir vorher gründlich durchsprechen. Sie bekommen ein Ziel genannt und bereiten dann diesen Flug eigenständig vor. Neben der navigatorischen Vorbereitung gehören hierzu auch die Kraftstoffberechnung, die Ermittlung von Start- und Landestrecken, ein Beladungsdiagramm und die Beachtung sonstiger luftrechtlicher Vorschriften. Ihre Flugvorbereitung geht schneller, wenn Sie die hierfür benötigten Daten schon griffbereit haben. |
Flugdurchführung |
Im Flug sollten Sie den Navigationsteil eigenständig durchführen. Wundern Sie sich also nicht, wenn ich im Flieger über weite Strecken stumm bleibe. Sie sollen sich konzentrieren können, ich genieße gerne das Flugerlebnis und die Landschaft unter mir und werde ungern durch fortlaufende Fragen gestört, ob höher oder tiefer, schneller oder langsamer geflogen werden soll, ob die Ortschaft rechts oder links passiert werden soll, ob denn nun schon die nächste Frequenz gerastet und ein Erstanruf gemacht werden soll. Das sind alles Dinge, die Sie bereits im nächsten Flug ganz allein entscheiden wollen und müssen! Die einzelnen Flugübungen, die wir zu machen haben, sage ich natürlich jeweils an. |
Diese Hinweise brauchen nun niemand er- oder abschrecken. Sie stammen vielmehr aus dem reichen Erfahrungsschatz meiner langjährigen Prüfertätigkeit und sollen lediglich dazu beitragen, dass der Flug für uns beide zu einem angenehmen und insbesondere für Sie erfolgreichen Erlebnis wird. |